Sieben Monate Haft
GERICHT Schrott gesammelt und Erlöse nicht versteuert
Dort legte der 34-Jährige ein Geständnis ab und wurde wegen Betrugs
zu sieben Monaten Haft verurteilt, die auf zwei Jahre zur Bewährung
ausgesetzt wurden. Er bekam einen Bewährungshelfer und muss 100
gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.
Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Amtsgerichtsdirektor Ernst Haberstock verlas ein Dutzend Vorbelastungen aus dem Bundeszentralregister. Zuletzt hatte ihn das Amtsgericht Diez wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährung wurde widerrufen, so dass er die Strafe absitzen musste.
Ein Tag vor seinem Limburger Prozess war er aus der Haft entlassen worden. Hier ging es um acht Fälle des Steuerbetrugs. In den Jahren 2005 bis 2010 hatte er jeweils bei dem Wertstoffhandel in Limburg Altwaren angeliefert und alle Lieferungen durch seine Unterschrift bestätigt. Insgesamt hatte er 123 000 Euro erlöst und war dem Fiskus 17 445 Euro Einkommensteuer sowie 10 800 Euro Umsatzsteuer schuldig geblieben.
Verteidiger plädiert für Freispruch und sieht Mandanten nicht überführt
Nachdem 2007 seine damalige Beziehung gescheitert war, lebte er auf der Straße und schlug sich mit Schrottsammeln durch. 2008 ging er nach Spanien, von wo er Mitte 2008 zurückkehrte. Erneut deckte er seinen Lebensunterhalt mit dem Einsammeln und Verkauf von Wertstoffen, die andere Menschen nicht mehr brauchten. Die Staatsanwältin hatte eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je zehn Euro (1400 Euro) beantragt, der Verteidiger einen Freispruch. Er sah seinen Mandanten durch die Art und Weise der Aufzeichnungen des Abnehmers nicht einwandfrei überführt.
Obwohl er schon des Öfteren verurteilt wurde, gewährte ihm der Amtsrichter noch einmal Bewährung. Er ging bei seinem Urteil davon aus, dass sich das soziale Umfeld des Angeklagten verbessert hat.
Text von http://www.mittelhessen.de
Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Amtsgerichtsdirektor Ernst Haberstock verlas ein Dutzend Vorbelastungen aus dem Bundeszentralregister. Zuletzt hatte ihn das Amtsgericht Diez wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährung wurde widerrufen, so dass er die Strafe absitzen musste.
Ein Tag vor seinem Limburger Prozess war er aus der Haft entlassen worden. Hier ging es um acht Fälle des Steuerbetrugs. In den Jahren 2005 bis 2010 hatte er jeweils bei dem Wertstoffhandel in Limburg Altwaren angeliefert und alle Lieferungen durch seine Unterschrift bestätigt. Insgesamt hatte er 123 000 Euro erlöst und war dem Fiskus 17 445 Euro Einkommensteuer sowie 10 800 Euro Umsatzsteuer schuldig geblieben.
Verteidiger plädiert für Freispruch und sieht Mandanten nicht überführt
Nachdem 2007 seine damalige Beziehung gescheitert war, lebte er auf der Straße und schlug sich mit Schrottsammeln durch. 2008 ging er nach Spanien, von wo er Mitte 2008 zurückkehrte. Erneut deckte er seinen Lebensunterhalt mit dem Einsammeln und Verkauf von Wertstoffen, die andere Menschen nicht mehr brauchten. Die Staatsanwältin hatte eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je zehn Euro (1400 Euro) beantragt, der Verteidiger einen Freispruch. Er sah seinen Mandanten durch die Art und Weise der Aufzeichnungen des Abnehmers nicht einwandfrei überführt.
Obwohl er schon des Öfteren verurteilt wurde, gewährte ihm der Amtsrichter noch einmal Bewährung. Er ging bei seinem Urteil davon aus, dass sich das soziale Umfeld des Angeklagten verbessert hat.
Text von http://www.mittelhessen.de
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